Informationen

Die Rechtsanwälte der Lindigkeit Mertens Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB sind gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Es besteht ein Zeugnisverweigerungsrecht. Daher schützen wir Sie als Hinweisgeber umfassend und nachhaltig. Selbst derjenige, der sich nicht korrekt verhalten oder vielleicht sogar strafbar gemacht hat, kann sich unter Wahrung seiner Anonymität mit uns in Verbindung setzen. Zu den wesentlichen Aufgaben des Ombudsrechtsanwalts gehört es, Informationen von den Hinweisgebern entgegen zu nehmen, diese Informationen weiterzugeben und dabei die Identität des Hinweisgebers zu schützen, wenn dies von ihm gewünscht ist. Bereits die Kontaktaufnahme zum Ombudsrechtsanwalt ist geschützt. Die Identität eines Hinweisgebers wird nicht preisgegeben, es sei denn, der oder die betreffende Person stimmt dem ausdrücklich und schriftlich zu. Die Verschwiegenheit des Ombudsrechtsanwalts gilt nicht nur gegenüber dem Unternehmen, sondern auch gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft, wenn es aufgrund des Hinweises zu einem Strafverfahren kommen sollte. Für den Hinweisgeber entstehen keine Kosten, wenn er/sie einen Hinweis an den Ombudsrechtsanwalt gibt. Die Kosten trägt vielmehr das jeweilige Unternehmen. Sie als Hinweisgeber sind von Ihrem jeweiligen Unternehmen darauf hingewiesen worden, dass wir für dieses Unternehmen als Ombudsrechtsanwalt tätig werden.

Zwischen dem Hinweisgeber und dem Ombudsrechtsanwalt besteht kein Mandatsverhältnis. Der Ombudsrechtsanwalt ist und bleibt Rechtsanwalt des Unternehmens, das sie beauftragt hat, jedoch berät der Ombudsrechtsanwalt den Hinweisgeber auch im Zusammenhang mit seinem Hinweis zu allen Fragen. Darüber hinaus, etwa im Hinblick auf arbeitsrechtliche Fragen, kann der Ombudsrechtsanwalt jedoch anwaltlich nicht tätig werden.